
Wir sind keine Statisten für Ihre Justiz-Simulation!
4. Juli 2023
Keine Heizung ist illegal!
10. Juli 2023Bekanntlich findet am 04. und 05. Juli 2023 beim Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung im sog. „Kleinen Verbotsverfahren“ gegen unsere Partei statt, nachdem Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahre 2019 den Ausschluss der HEIMAT aus der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt hatten.
Im Gegensatz zum zweiten Verbotsverfahren versucht das Gericht, welches nunmehr vollständig von den Alt-Parteien gekapert worden ist, nicht einmal mehr den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu erwecken

Der Parteivorstand hat sich dazu entschlossen, an der mündlichen Verhandlung nicht teilzunehmen, weil nach der Einschätzung unseres Bevollmächtigten, Rechtsanwalt Peter Richter, ein faires Verfahren nicht zu erwarten ist, das Urteil bereits feststeht und durch unsere Teilnahme an der Verhandlung inhaltlich nicht mehr beeinflusst werden kann. Diese Einschätzung beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen:
Im Gegensatz zum zweiten Verbotsverfahren versucht das Gericht, welches nunmehr vollständig von den Alt-Parteien gekapert worden ist, nicht einmal mehr den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu erwecken; die mündliche Verhandlung soll vielmehr nur noch der medialen Vorführung unserer geladenen Funktionäre dienen. Diesen Partei-Richtern, die dem Deutschen Volk im Urteil vom 17.01.2017 offen den Krieg erklärt haben, werden wir deshalb keine Bühne bieten. Peter Müller soll sich für seine Abschiedsvorstellung andere Statisten suchen.
Selbstverständlich haben wir nicht kampflos die Waffen getreckt, sondern im Rahmen des vierjährigen Verfahrens über unseren Rechtsanwalt Peter Richter umfangreich vorgetragen, das Bestehen von Verfahrenshindernissen gerügt, die Richter Müller und Huber wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, die Verfassungswidrigkeit der dem Finanzierungsausschluss zugrundeliegenden Grundgesetzänderung geltend gemacht und die Behauptung der angeblichen „Verfassungsfeindlichkeit“ dezidiert zurückgewiesen. Die entsprechenden umfangreichen Schriftsätze können jederzeit eingesehen werden.
Da sich die Karlsruher Partei-Richter hierfür aber überhaupt nicht interessieren, sondern durch ihre bisherige Verfahrensgestaltung unzweideutig zu erkennen gegeben haben, wohin die Reise geht, besteht keine Veranlassung, eine solche Justizsimulation durch unsere Anwesenheit aufzuwerten. Für Schauprozesse stehen wir nicht zur Verfügung.
Berlin, den 04.07.2023
Parteivorstand – Die Heimat