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30. Juni 2023Informationsschreiben des Parteivorstands zum „Kleinen Verbotsverfahren“
4. Juli 2023Wir sind keine Statisten für Ihre Justiz-Simulation!
Karlsruher Parteien-Richter sollen missliebige Konkurrenz schwächen
Am 4. und 5. Juli 2023 will das Bundesverfassungsgericht über die Anträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beraten, Die HEIMAT von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Doch die Beratung wird ohne Vertreter der heimattreuen Partei stattfinden, weil sich der Bundesvorstand weigert, sich zum Statisten einer Justiz-Simulation machen zu lassen.
Nachdem die Anträge vier Jahre in der Schublade verschwunden waren, werden sie umgehend nach dem Beschluss unseres jüngsten Bundesparteitages wieder herausgeholt, auf dem die Weiterentwicklung unserer Partei und deren Umbenennung mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Damit soll ganz offensichtlich eine missliebige Konkurrenz geschwächt werden, deren Entwicklung die etablierten Parteien mit Sorge betrachten.
Die Richter, die in Karlsruhe über den Antrag auf Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung befinden, sind überdies alles andere als unabhängig, sondern wurden vom Bundesrat und vom Bundestag – also den Antragstellern – sorgfältig ausgekungelt.
Da wäre zum Beispiel der langjährige CDU-Politiker und frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller, der bereits vor 18 Jahren forderte, uns die staatlichen Gelder zu streichen. Auch sei unser Gedankengut Ekel erregend, so Müller. Das Bundesverfassungsgericht hält ihn trotzdem nicht für befangen. Müller, der bald aus dem Amt scheidet, will sich mit dem grundgesetzwidrigen Schlag gegen unsere Partei ganz offensichtlich ein politisches Denkmal setzen und seine fragwürdige Karriere krönen.
Im Bundestag hielt die Einbringungsrede zum Antrag, uns von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, seinerzeit kein Geringerer als der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth, heute Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Soll man hier noch von einem fairen Verfahren ausgehen?
Als „sachkundiger Dritter“ wurde vom Gericht Marc Brandstetter geladen, der als Redakteur für das linksradikale Hetz-Portal „Endstation rechts“ tätig ist. Das Bundesverfassungsgericht versucht mittlerweile nicht einmal mehr den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu erwecken.
Doch damit nicht genug: Weil man im Jahr 2017 keine rechtmäßige Handhabe gesehen hat, uns zu verbieten, diktierte der damalige Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle den Parteien ins Stammbuch, dass man doch einfach das Grundgesetz ändern könne, um „verfassungsfeindlichen“ Parteien die staatlichen Mittel zu entziehen. Die ließen sich nicht zweimal bitten. Über unsere Klage gegen diesen Bruch des Grundgesetzes wurde bis heute nicht entschieden.
Angesichts der Corona-Zwangsmaßnahmen, mit denen die herrschenden Parteien uns alle unserer Grundrechte beraubten, juristisch durchgewunken von eben den Richtern, die uns Verfassungsfeindlichkeit attestieren, stellt sich die Frage, wer hier verfassungsfeindlich ist.
Da das Urteil bereits geschrieben ist, die Verhandlung daher zum reinen Schauprozess verkommen wird, bleiben wir dieser Farce fern. Doch alle Nationalgesinnten und Patrioten sollten wissen: Mit diesem Schlag gegen unsere Partei wird ein Exempel statuiert. Heute betrifft es Die HEIMAT, morgen vielleicht die Freien Sachsen, übermorgen möglicherweise die AfD. Wir sitzen alle im gleichen Boot, weil wir uns nicht nehmen lassen, unser Volk und unsere Heimat bewahren zu wollen.
Pressestelle Die Heimat
Berlin, den 4. Juli 2023