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23. April 2026Nicht nur, dass Friedrich Merz nicht einmal die Konstituierung des Bundestags abwarten konnte, um mit einer Jahrhundertverschuldung das erste Wahlversprechen zu brechen, kommt nun noch hinzu, was Kritiker befürchtet hatten, nämlich eine eklatante Zweckentfremdung der vorgegaukelten Mittelverwendung. Die Schuldenbremse wurde verabschiedet, um die Kreditorgie einzuleiten, und hinsichtlich der angeblichen Zukunftsinvestitionen die Übertragung der Wahlkampflügen in die Legislaturperiode zu praktizieren. Der immense
Verschuldungsspielraum von 500 Milliarden Euro innerhalb von gerade einmal zwölf Jahren sollte einen investiven Wachstumsimpuls generieren, wobei von Anfang an bei jedem klardenkendem Zeitgenossen Zweifel angebracht sein hätten müssen, ob ein solcher Impuls, der immerhin die Kosten des Schuldendienstes aufwiegen müsste, realistisch angenommen werden durfte. Ganz zu schweigen, dass Deutschland weniger ein Einnahmen-, sondern in erster Linie ein Ausgabenproblem hat.
Misswirtschaft auf Kosten künftiger Generationen
Mittlerweile haben das ifo-Institut und Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln festgestellt, in welchem Ausmaß der Etikettenschwindel „Sondervermögen“ zum Instrument eines haushalterischen Verschiebebahnhofs wurde, um weiter in konsumptiven Ausgaben ohne investiven Mehrwert auf Kosten künftiger Generationen zu misswirtschaften. Es beginnt schon damit, dass besagtes „Sondervermögen“ keineswegs nur für Infrastruktur gedacht ist, sondern ebenso für Verteidigungsfähigkeit und Klimaneutralität. Entscheidend ist aber, dass im Jahr 2025 nach Berechnungen des ifo-Instituts mindestens drei Viertel (!) der aufgenommenen Kredite zweckentfremdet wurden. Legt man die Infrastrukturdefinition der Deutschen Bundesbank an, dann beträgt die Zweckentfremdungsquote sogar 95 Prozent. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts kam schon in 2024 nicht über 10,83 Prozent hinaus, ein Umstand der für sich genommen bereits nachdenklich stimmen sollte. Selbst die geringen zehn Prozent Investitionsquote erreicht die Bundesregierung nur, indem die kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben aus dem Nenner herausgerechnet werden, wodurch sich die Investitionsquote rechnerisch erhöht. Die Gesamtausgaben für Investitionen des Bundes betrugen 2024 abzüglich finanzieller Transaktionen 68,6 Milliarden Euro.
Definitionskreativität
Da sich die Investitionsquote des Jahres 2025 wie auch die Investitionen im Klima- und Transformationsfonds kaum vom Vorjahr unterschieden, jedoch eine Kreditaufnahme über das Sondervermögen von 24,3 Milliarden Euro erfolgte, lässt sich schwerlich erklären, warum der tatsächliche Wert der Investitionsausgaben im Kernhaushalt 2025 bei lediglich 39,2 Milliarden Euro lag, sprich deutlich niedriger als im Vorjahr, obwohl doch das „Sondervermögen“ für ZUSATZINVESTITIONEN stehen sollte. Nebenbei bemerkt, betreffend der Zuteilung der Mittel aus dem „Sondervermögen“ an die Länder und den Klima- und Transformationsfonds besteht NICHT EINMAL eine Verpflichtung zur Zusätzlichkeit. Nach Artikel 143h Grundgesetz ist das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ erfüllt, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird. Näheres soll ein Bundesgesetz regeln, und der Bundestag hält nun einmal mehrheitlich zehn Prozent Investitionsquote für angemessen, um die Hürde für die Schuldenorgie niedrig zu setzen.
Verschiebebahnhof
Für das Jahr 2026 deckte beispielsweise das IW-Köln im Verkehrsbereich Verschiebungen aus dem Kernhaushalt von rund zehn Milliarden Euro und beim Breitbandausbau von knapp zwei Milliarden Euro auf. Bei Ländern und Klimafonds kommen weitere Milliarden dazu.
- 2026 sollen zwar 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in die Sanierung der Autobahnbrücken fließen, jedoch werden die Investitionen für Bundesfernstraßen im Kernhaushalt im Vergleich noch zu 2024 um 1,7 Milliarden Euro gekürzt.
- Für die Eisenbahn sind 2026 18,8 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen, jedoch werden im Kernhaushalt 13,7 Milliarden Euro weniger für Investitionen in die Bundesschienenwege als 2024 angesetzt.
- Im Sondervermögen taucht auch der Breitbandausbau in Höhe von 2,3 Milliarden Euro auf, ist jedoch aus dem Kernhaushalt völlig verschwunden.
- Die Bundesregierung gönnt sich auch den Luxus von 700 Millionen Euro für „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“, fand es aber besser, diese aus dem Kernhaushalt zu entfernen und im Klima- und Transformationsfonds zu verstecken.
An solchen Beispielen wird auch deutlich, dass der Grundsatz der Haushaltsklarheit durch derartige Verschiebungen gänzlich über Bord geworfen wird, vermutlich vorsätzlich. Der Aspekt der Zusätzlichkeit ist unzureichend definiert, die Hürde der Investitionsquote im Kernhaushalt ist zum einen deutlich zu niedrig angesetzt und müsste sich an den tatsächlichen Mittelabflüssen orientieren, sowie die Ausnahmemöglichkeiten auf Länderebene widersprüchlich zur angeblichen Zielsetzung sind. Die Haushaltpolitik der Regierung entbehrt sowohl Sachverstand als auch Verantwortung, die beide eine ausgabenseitige Konsolidierung verlangen würden anstatt durch uferlose Kreditfinanzierungen Deutschland Zukunft zu verzocken.
Sascha A. Roßmüller
Amtsleiter Politik Die Heimat (HEIMAT)

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