HEIMAT: Keine Frauenquote

Stellen Sie sich vor, Sie gehen zur Wahl. Sie haben sich entschieden, nicht nach Geschlecht, sondern nach Überzeugung. Doch das neue Gesetz, das die SPD gerade lautstark bewirbt, würde genau das unterlaufen: Wer ins Parlament kommt, soll künftig nicht mehr allein durch Ihre Stimme entschieden werden, sondern durch eine staatlich verordnete Geschlechterquote. „Keine halbe Demokratie“, nennt das die SPD. Wir nennen es: den halben Wähler.

Was die SPD plant: Ein Paritätsgesetz soll Parteien gesetzlich zwingen, ihre Kandidatenlisten hälftig mit Frauen und Männern im Wechsel zu besetzen, unabhängig davon, wen die Mitglieder wählen wollen. Wer aufgestellt wird, entscheidet dann nicht mehr die Partei. Sondern der Staat.

Auf Facebook machen sowohl die Berliner SPD-Abgeordnetenhausfraktion als auch mehrere Landesverbände Stimmung für das Gesetz. Der Slogan: „Keine halbe Demokratie. 50% Frauen im Bundestag.“ Es klingt gut. Es ist verfassungswidrig. Und die SPD weiß das seit mindestens sechs Jahren.

Wer hat das Paritätsgesetz 2020 gekippt?

Nicht die CDU. Nicht die FDP. Nicht die AfD allein. Es war der Vorgänger der HEIMAT, der das Klageverfahren initiiert und vor dem Verfassungsgericht Brandenburg durchgefochten hat. Einstimmig gewonnen. Für alle Bürger dieses Landes.


Wir haben das schon einmal gestoppt

Am 23. Oktober 2020 erklärte das Verfassungsgericht Brandenburg das dortige Paritätsgesetz – das erste seiner Art in Deutschland – für verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil erging einstimmig. Initiiert und durchgefochten hatte dieses Klageverfahren der Vorgänger der HEIMAT: die brandenburgische NPD, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Richter. Unterstützt wurde die Klage durch Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider auf Seiten der AfD Brandenburg. Beide obsiegten vollumfänglich.

Das Gericht stellte klar: Das Gesetz verletzt das Demokratieprinzip, die Organisationsfreiheit der Parteien und die Chancengleichheit bei Wahlen. Es war nicht das erste Urteil dieser Art. Bereits zuvor hatten die Verfassungsrichter in Thüringen eine identische Regelung gekippt.

Kernsatz des Urteils

„Die Konstruktion, nach der Männer nur Männerinteressen und Frauen nur Fraueninteressen vertreten, ist mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes unvereinbar. Jeder Abgeordnete vertritt das gesamte Volk – nicht sein Geschlecht.“

Verfassungsgericht Brandenburg, 23.10.2020


Peter Richter: „Die Diskriminierung, die man beseitigen will, existiert gar nicht“

Rechtsanwalt Peter Richter, Prozessvertreter im Paritätsgesetz-Verfahren Brandenburg

Rechtsanwalt Peter Richter, der die Klage vor dem Verfassungsgericht in Potsdam geführt hatte, benannte die Schwäche des Gesetzes schon vor der Urteilsverkündung in aller Schärfe:

„Im Kern geht es darum, dass die politischen Parteien verpflichtet werden sollen, ihre Wahllisten paritätisch aufzustellen. Eine solche Bevormundung der politischen Parteien verstößt klar gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien und gegen ihre Freiheit, selbst bestimmen zu können, wen sie auf ihre Liste setzen.“

„Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass es diese behauptete Diskriminierung der Frauen gar nicht gibt. Keine Frau wird gehindert zu kandidieren. Jede Frau, die sagt: ‚Ich möchte hier kandidieren‘, kann das ohne Weiteres tun. Die Diskriminierung, die man beseitigen will, existiert gar nicht.“

Nach dem einstimmigen Urteil resümierte Richter den entscheidenden Verfassungsverstoß:

„Das wichtigste Argument des Gerichts für die Verfassungswidrigkeit war das Demokratieprinzip. Hier hat man versucht, durch einfaches Gesetz wichtige Verfassungsprinzipien über Bord zu werfen – die Willensbildung von unten nach oben, das Prinzip der Gesamtrepräsentation. Das hat das Gericht zu Recht zurückgewiesen. Der einfache Gesetzgeber kann durch die Hintertür keine Verfassungsprinzipien aushebeln.“


Andreas Käfer: „Wer das Wahlrecht biegt, greift den Wähler an“

Andreas Käfer, Landesvorsitzender HEIMAT Berlin

Andreas Käfer, Landesvorsitzender von HEIMAT Berlin, nennt es beim Namen:

„Die SPD weiß seit 2020, was die Verfassungsgerichte von Paritätsgesetzen halten: nichts. Das Urteil war einstimmig und in seiner Begründung glasklarer als manches Lehrbuch zum Wahlrecht. Wer nach diesem Urteil dennoch für ein solches Gesetz wirbt, handelt nicht aus Unwissenheit – der handelt vorsätzlich gegen die Verfassung. Das ist kein Versehen. Das ist Methode.“

„Wer nach Quote ins Parlament kommt, hat die Stimme des Wählers nicht gewonnen. Er hat sie umgangen. Ein Abgeordneter, der seinen Sitz der Geschlechterquote verdankt statt dem Vertrauen der Wähler, repräsentiert niemanden – außer einer Ideologie.“

Käfer betont: Es geht HEIMAT nicht um eine Auseinandersetzung zwischen den Geschlechtern – sondern um die Unversehrtheit der demokratischen Wahl:

„Frauen, die sich politisch engagieren wollen, brauchen kein Gesetz als Krücke. Sie brauchen eine offene politische Kultur – und die können Parteien aus eigener Kraft schaffen. Wir haben nichts gegen Frauen in der Politik. Wir haben etwas gegen den Staat, der Parteien vorschreibt, wen sie aufzustellen haben.“


Was auf dem Spiel steht: Deine Stimme

Was passiert konkret, wenn ein Paritätsgesetz für Berlin kommt? Ein Beispiel: Eine Partei möchte die zwei stärksten Kandidatinnen aus ihren Reihen auf Platz 1 und 2 ihrer Liste setzen, weil die Mitglieder genau das so beschlossen haben. Das Paritätsgesetz verbietet es. Platz 1 und 2 dürfen nicht beide weiblich sein, so will es die staatliche Quote. Die Mitglieder haben gewählt, aber der Staat streicht das Ergebnis durch. Wer das noch Demokratie nennt, sollte das Wort nicht mehr benutzen.

Das Grundgesetz kennt keine Gruppenrepräsentation. Es kennt den freien Wähler und den Abgeordneten, der dem gesamten Volk verpflichtet ist – nicht seinem Geschlecht. Für die Berliner Abgeordnetenhauswahl bedeutet das: Ein Paritätsgesetz würde das Recht der Wählerinnen und Wähler dieser Stadt beschneiden, frei und nach Leistung zu entscheiden.

Achtung

Schon 2020 warnte Richter: Wenn die Quote scheitert, kommt die Verfassungsänderung. Genau das passiert gerade. Die SPD spricht bereits offen über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes. Wer das Wahlrecht nicht durch die Hintertür ändern kann, greift eben die Vordertür an.


HEIMAT fordert: Finger weg vom Wahlrecht

HEIMAT Berlin fordert die SPD auf, ihre Kampagne für ein Paritätsgesetz sofort einzustellen. Das Wahlrecht ist das Herzstück der Demokratie. Es schützt die gleiche, freie und geheime Wahl jedes Bürgers, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Parteifarbe.


  • Kein staatlicher Eingriff in die Kandidatenaufstellung freier Parteien.

  • Kein Quotenmandat, das die Stimme des Wählers entwertet.

  • Keine Verfassungsänderung zur Durchsetzung ideologischer Gleichstellungsagenda.

  • Volle Verteidigung der Wahlgrundsätze: frei, gleich, geheim – und unverfälscht.

Wir haben diesen Kampf schon einmal geführt – und einstimmig gewonnen. Vor dem höchsten Gericht des Landes, gegen den Willen der etablierten Parteien. Wer glaubt, die SPD versuche es nicht nochmal, kennt die SPD nicht. Und wer glaubt, HEIMAT schaut diesmal zu, kennt HEIMAT nicht.

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