
Heimat ist nicht beliebig: Deutschland ist die Heimat der Deutschen
22. Juli 2026In Deutschland leben mittlerweile fast 26 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, und obgleich auch die Migrationskosten explodieren und sich die Immigrationsinvasion zunehmend in der Kriminalitätsstatistik niederschlägt, strömen kulturferne Asylforderer tsunamiartig über offene Grenzen ins Land. In der „Top-Ten“ der Asylerstanträge im vergangenen Jahr 2025 befanden sich Afghanistan, Syrien, Türkei, Somalia, Irak, Eritrea, Iran, Guinea und Vietnam. Man darf wohl mit Recht feststellen, dass es sich bei besagten Herkunftsländern kaum um Selbstläufer in Sachen kultureller Integration handelt. Für 2024 lässt sich nachlesen, betrugen die flüchtlingsbezogenen Ausgaben im Bundeshaushalt rund 28,4 Milliarden Euro, zusätzlich zu etwa 6,7 Milliarden Euro, welche die Bundesländer für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgewendet haben. Die Kosten auf kommunaler Ebene sind in diesen Ausgaben noch nicht einmal mit einbezogen. Hinzukommt der Umstand, dass trotz einer erheblichen Zahl von Einbürgerungen, dennoch Personen OHNE deutsche Staatsangehörigkeit in allen Bereichen des Strafverfahrens deutlich überrepräsentiert sind. Für den Erfassungszeitraum 2023/24 waren 41,8 Prozent der Tatverdächtigen, 38,9 Prozent der gerichtlich Verurteilten und 37,4 Prozent der Gefangenen in Deutschland Ausländer.
Kompetenzdefizit
Wenn Deutschland das Land seiner indigenen Stämme bleiben und eine aus der eigenen Tradition entspringende Entwicklung erfahren soll, muss es diesen Vorgang seiner Überfremdung abwenden. Aufgrund der über zu viele Jahre unkontrollierten Zuwanderung ist dies über ein reduziertes Immigrationsgeschehen nicht zu bewerkstelligen, ja angesichts der Zuwanderung nicht nur über die Grenzen, sondern auch über die Kreissäle, nicht einmal nur mit einem Zuzugsstopp. Wenn eine Wanne überläuft, verhindert man dies auch nicht dadurch, nur den Hahn leicht zurückzudrehen, um lediglich weniger Wasser nachlaufen zu lassen. Deutschland bedarf zwingend einer gezielten und konsequenten Remigrationspolitik. Allerdings ermangelt es Deutschland bereits der eigenständigen Kompetenzen in der Zuwanderung bzw. Asyl- und Flüchtlingspolitik, indem diese längst an den EU-Souveränitätsschwamm in Brüssel abgetreten wurden. Die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik wird maßgeblich durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) geregelt, wobei neben Verordnungen wie der Eurodac- oder der Dublin-Verordnung vor allem EU-Richtlinien eine zentrale Rolle einnehmen; und eben diese sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in nationales Recht umzusetzen.
Brüsseler Richtlinien-Diktatur
Anzuführen wären hier beispielsweise
- die EU-Aufnahmerichtlinie (2024/1347, AufnRL) und
- die EU-Asylverfahrensrichtlinie (2013/32/EU),
- die EU-Aufenthaltsrichtlinie für Opfer des Menschenhandels (2004/81/EG), denen man ein Bleiberecht ermöglicht,
- die EU-Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU), die sich auf den Anspruch auf Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz bezieht,
- die EU- Daueraufenthaltsrichtlinie (2003/109/EG),
- die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG), die nicht ohne Grund auch als „Massenzustromsrichtlinie“ bezeichnet wird, zuletzt aktiviert Anfang 2022, oder
- die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie (2003/86/EG). Um auch sicher zu verhindern, eine Rückführung seitens nationalstaatlicher Selbstbestimmung politisch umzusetzen, gibt es
- die EU-Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG).
- Selbst die EU-Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG) ist mit Blick auf den Brüsseler EU-Expansionswahn nicht unproblematisch, denken wir nur an die Pläne der spanischen Regierung, massenhaft illegale Ausländer zu legalisieren.
Raus aus der EMRK
Selbst die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stellt – ungeachtet ihres oberflächlich betrachtet wohlklingenden Namens – ein Problem dar, weshalb nicht ohne Grund während des Brexit-Prozesses in Großbritannien das Verlassen dieser Konvention ein vieldiskutiertes Thema war, konkret um die Migrationspolitik zu verschärfen und Abschiebungen besser durchzusetzen. In Deutschland ist die EMRK durch ein Zustimmungsgesetz Teil des einfachen Bundesrechts, was zur Folge hat, dass Gerichte die Konvention bei ihrer Auslegung von Gesetzen berücksichtigen müssen. Und es ist nun einmal mit Blick auf das Ausweisungs- und Asylrecht Fakt, dass die EMRK den Handlungsspielraum des Gesetzgebers bei Abschiebungen, selbst betreffend schwerer Straftäter, massiv einschränkt. Der sicherste Garant für eine unbeeinflusste Zuwanderungs- bzw. Ausländerpolitik in Deutschland ist und bleibt die souveräne nationale Selbstbestimmung, frei von der EU-Richtliniendiktatur: Deutschland braucht den Remigrations-DEXIT!
Sascha A. Roßmüller
Amtsleiter Politik
Die Heimat (HEIMAT)




