
Claus Cremer (HEIMAT) warnt gegenüber ausländischem Medium vor den Folgen der „Migranten-Polizei“
27. August 2026Vergewaltigung in Friedland: Tatverdächtiger mit abgelehntem Asylantrag in Untersuchungshaft
Die mutmaßliche Vergewaltigung in Friedland hat in der Region Bestürzung ausgelöst. Eine 27-jährige Deutsche soll am helllichten Tag in Friedland vergewaltigt worden sein. Der Tatverdächtige, ein 24-jähriger Staatsbürger Benins, wurde bereits am folgenden Abend festgenommen. Dennoch erfuhr die Öffentlichkeit erst fast vier Wochen später von dem Fall.
Am Sonntagnachmittag des 9. August 2026 soll es gegen 14.30 Uhr in der Mühlenstraße in Friedland zu einem schweren Sexualdelikt gekommen sein. Nach Angaben der Polizei wurde eine 27-jährige Frau von einem Mann vom Gehweg in ein Gebüsch hinter einer ehemaligen Gaststätte gezogen und dort vergewaltigt.
Aufgrund der detaillierten Beschreibung der Frau und weiterer Hinweise geriet rasch ein konkreter Verdächtiger ins Visier der Ermittler. Bereits am Abend des 10. August wurde der 24-jährige beninische Staatsbürger in Friedland festgenommen. Befragungen, Ermittlungen und die Auswertung von Spuren hätten den Tatverdacht weiter erhärtet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg kam der Mann in Untersuchungshaft.
Festnahme nach einem Tag – Information nach fast vier Wochen
Vor der Festnahme verzichtete die Polizei auf einen öffentlichen Zeugenaufruf. Die Ermittler begründeten dies damit, dass bereits Hinweise auf einen bestimmten Verdächtigen vorgelegen hätten und eine öffentliche Fahndung den Zugriff gefährden könnte.
Auch nach der Festnahme informierten Polizei und Staatsanwaltschaft die Bevölkerung jedoch nicht von sich aus. Erst auf Nachfragen von Medien wurden fast vier Wochen später Einzelheiten bekannt. Nach Darstellung der Polizei sei der Opferschutz höher gewichtet worden als die Information der Öffentlichkeit.
Max-Joseph Matthieß, Beisitzer im Vorstand des HEIMAT-Kreisverbands Mecklenburgische Seenplatte, erklärt dazu: „Dass die Polizei eine unmittelbar bevorstehende Festnahme nicht durch einen öffentlichen Zeugenaufruf gefährden wollte, ist nachvollziehbar. Warum die Behörden aber auch nach der Festnahme nahezu vier Wochen lang schwiegen, bleibt erklärungsbedürftig. Opferschutz ist unverzichtbar. Er schließt eine anonymisierte und sachliche Information über eine derart schwere Tat jedoch nicht grundsätzlich aus.“
Eine mutmaßliche Vergewaltigung am helllichten Tag berührt das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, was in ihrer Stadt geschieht – selbstverständlich ohne die Identität oder persönliche Einzelheiten des Opfers preiszugeben.
Asylantrag abgelehnt – Aufenthalt dennoch gestattet
Der Tatverdächtige hatte sich zuvor im benachbarten Landkreis Vorpommern-Greifswald aufgehalten. Festgenommen wurde er jedoch in Friedland. Dort soll er wiederholt in der Stadt und im Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft gesehen worden sein, obwohl er nach bisherigem Ermittlungsstand nicht in dieser Einrichtung wohnte. Warum er sich dort regelmäßig aufhielt, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
Der Asylantrag des Mannes war bereits abgelehnt worden. Gegen den Bescheid erhob er jedoch Klage. Da darüber noch nicht entschieden wurde, war die Ablehnung zum Tatzeitpunkt nicht rechtskräftig und der 24-Jährige verfügte weiterhin über eine gültige Aufenthaltsgestattung.
Für Matthieß liegt das Problem tiefer als in der Dauer dieses einzelnen Verfahrens: „Das heutige BRD-Asylrecht macht die Einreise nach Deutschland zum Ausgangspunkt eines oft jahrelangen Bleibeverfahrens. Auf ablehnende Entscheidungen folgen Klagen, Duldungen und weitere Möglichkeiten, den Aufenthalt zu verlängern. Aus angeblich vorübergehendem Schutz wird auf diese Weise immer wieder dauerhafte Einwanderung. Die HEIMAT fordert deshalb keinen kosmetischen Umbau, sondern eine grundlegende Wende: Schutz muss vorrangig heimatnah in sicheren Staaten der jeweiligen Herkunftsregion organisiert werden. Asyl darf kein Einwanderungsrecht durch die Hintertür sein. Wer keinen Schutzanspruch besitzt, muss Deutschland verlassen.“
Das Opfer darf nicht aus dem Blick geraten
Im Mittelpunkt des Falls steht eine junge Frau, die einen schweren Angriff erlebt haben soll. Ein solches Verbrechen verletzt nicht nur die körperliche Unversehrtheit. Die psychischen Folgen können ein Opfer über viele Jahre begleiten.
„Unsere erste Anteilnahme gilt der betroffenen Frau“, betont Matthieß. „Sollte sich der Tatvorwurf vor Gericht bestätigen, muss der gesetzliche Strafrahmen vollständig ausgeschöpft werden. Ein ausländischer Gewalttäter muss nach Verbüßung seiner Strafe abgeschoben und mit einem dauerhaften Einreiseverbot belegt werden.“
Höchststrafe für Vergewaltiger!
Quellen: NDR, 3. September 2026; RTL, 4. September 2026; WELT, 4. September 2026




