Corona-Politiker – Ihr habt Euch nicht geirrt, Ihr habt gelogen!
27. März 2024Zum 75. Jahrestag der Gründung der NATO
4. April 2024Die EU greift in immer mehr Lebensbereiche ein. Das, was sich der nationale Gesetzgeber nicht traut, weil er eine Abstrafung durch den Wähler befürchtet, wird auf die EU-Ebene verlagert, deren Verordnungen und Richtlinien dann umzusetzen sind – ob man will oder nicht. Je mehr politische Entscheidungsebenen es gibt, je bürgerferner der Entscheidungsprozess ist, desto leichter lässt sich die Verantwortung wegschieben.
Das lässt sich ganz aktuell am Beispiel der sogenannten EU-Gebäuderichtlinie ablesen. Auch wenn dem Einzelnen durch die Richtlinie noch keine verbindlichen energetischen Sanierungspflichten auferlegt werden, haben es die Vorgaben an die Staaten in sich, die das Ganze nun in nationales Recht umsetzen werden. Gut möglich, dass die Ampel die EU-Richtlinie als Freibrief für schmerzhafte Gängelung der Bürger nutzen wird.
Vertreter der Immobilienbranche warnen vor massiver Überlastung der Eigentümer
Ganz konkret sieht die Zielvorgabe der EU vor, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 22 Prozent im Vergleich zum Ist-Zustand reduziert werden muss. Da Deutschland im europäischen Vergleich in diesem Bereich schon stark vorangeschritten ist, sind die Vorgaben für uns natürlich nochmal erheblich anspruchsvoller als für jene Staaten, die von einem niedrigeren Niveau aus starten.
Vertreter der Immobilienbranche warnen bereits vor einer massiven Überlastung der Eigentümer, die sich natürlich durch Weitergabe der Kosten auch auf viele Mieter auswirken wird. So verteuert jede weitere Verschärfung das Bauen zusätzlich, was die ohnehin schon spürbare Wohnungsnot noch mehr verstärken und die Gefahr sozialer Spannungen mit sich bringen wird. Der Eigentümerverband Haus & Grund weist auf die Gefahr von starkem Wertverlust für zahlreiche Bestandsimmobilien hin, die die Mindeststandards nicht erfüllen können.
Jährliche Kosten in Höhe von mehr als 17 Milliarden
Der Verband rechnet vor, dass bis zum Jahr 2030 mit Gesamtkosten von etwa 140 Milliarden Euro kalkuliert werden müsse. Im Durchschnitt seien das etwa 60.000 Euro pro Gebäude. Die aus energetischer Sicht besonders ineffizienten Gebäude, wozu etwa 15 Prozent aller Wohngebäude gezählt werden, würden schon bei Teilmodernisierung jährliche Kosten in Höhe von mehr als 17 Milliarden verschlingen. Schaut man sich an, was die Bundesregierung in den letzten Jahren bereit war, in die Beseitigung der Wohnungsnot zu investieren, ist zu befürchten, dass die Kosten fast ausschließlich von den Eigentümern gestemmt werden müssen. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass diese neuen Vorgaben auch den Neubau – der zur Bewältigung der Wohnungsnot dringend erforderlich ist – parallel zu steigenden Baustoffpreisen weiter verteuern und erschweren werden.
Man mag nun meinen, alles halb so schlimm, da es keine Sanierungspflicht für den Einzelnen gibt, sondern nur Gesamtvorgaben. Doch wenn man verstehen will, wie EU-Politik funktioniert, muss man sich nur einen Ausspruch des früheren Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker in Erinnerung rufen: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Dieser EU ist nicht zu trauen. Wer noch etwas zu verlieren hat, muss sein Eigentum schützen – durch einen schnellstmöglichen Austritt Deutschlands aus der EU!
Ronny Zasowk