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VORBILD „DOGE“: SCHLUSS MIT DER SCHULDENORGIE
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Sascha A. Roßmüller
Es pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit leidet, und das Land, das einstmals für seine Ingenieurskunst bekannt war, zur Innovationsschockstarre in der EU-Bürokratiefalle verdammt scheint. Anstelle von perspektivischen Zukunftsregionen „metastasieren“ strukturschwache Räume über das Land. Diesem Negativtrend sollte mittels einer Innovationsförderung mit gezielt regionalem Ansatz entgegengewirkt werden. Hierfür hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2021 die Förderrichtlinie „T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“ aufgelegt, die dem Transfer von Ideen, Wissen und Technologien zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne eines innovationsbasierten, regionalen Strukturwandels dienen sollte. Soweit zumindest die Theorie.
Keine Mittel zur Verfügung
Aus über 100 Förderanträgen wurden zwölf Initiativen ausgewählt. Pro Initiative und Drei-Jahres-Förderzeitraum sind bis zu sechs Millionen Euro vorgesehen. Seit April vergangenen Jahres hat aber das BMBF keine Mittelfreigabe für Umsetzungsvorhaben mehr bewilligt. Grund: Die vorhandenen Mittel des entsprechenden Haushaltstitels seien ausgeschöpft. Seitdem warten die Projekte auf eine Mittelfreigabe. Nicht anders sieht es betreffend der Förderrichtlinie „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ aus. Laut Ministerium stehen keine Mittel zur Verfügung. Es ist in Deutschland ein gravierendes Missverhältnis zwischen dem Mitteleinsatz für Massenimmigration aus rückständigen Ländern und zukunftsorientierter Innovationsförderung zu konstatieren.
Innovationsförderung rückläufig
Allgemein gingen die im Einzelplan 30 geführten Ausgaben für die Innovationsförderung in strukturschwachen Regionen, die im Gegensatz zu den Migrationsausgaben sich nicht im Milliarden, sondern im Millionenbereich bewegen, deutlich zurück. Die Abflüsse in 2024 liegen noch nicht vor, doch von 182,2 Mio. € in 2021 sank die Förderung auf 139,6 Mio. € in 2023. Aufgrund einer nur vorläufigen Haushaltsführung, weil wegen des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition der Etat für 2025 erst nach der vorgezogenen Neuwahl beschlossen werden wird, ist unklar, ob vorerst überhaupt Neubewilligungen bezüglich der Programme „Innovation und Strukturwandel“ durchgeführt werden können. Derzeit liegen dem BMBF beispielsweise in der Fördermaßnahme „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ 457 Anträge zur Bewilligung vor.
Fragwürdige Prioritätensetzung
Es lässt sich fraglos eine fragwürdige Prioritätensetzung herauslesen, bedenkt man, dass Deutschland im Jahr 2023 insgesamt rund 35 Milliarden Euro für Entwicklungshilfe und Klimaschutz ärmerer Länder bereitgestellt hat, was im Zuge des Brüsseler Globalisierungsextremismus nichts anderes bedeutet, als auf den Weltmärkten die künftige Konkurrenz zu subventionieren, während man zeitgleich seine eigene Wettbewerbsfähigkeit vernachlässigt. Mit dem EU-Afrika Global-Gateway-Investitionspakets in Höhe von 150 Milliarden Euro will die maßgeblich von Deutschland finanzierte Europäische Union (EU) gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten öffentliche und private Finanzierung für nachhaltige Infrastruktur in Afrika mobilisieren. Für Projekte in Afrika sind dafür im Rahmen des dem EU-Afrika Global-Gateway-Investitionspakets in Höhe von 150 Milliarden Euro vorgesehen. Und die Regierung in Berlin wiederum erklärt in ihren „Afrikapolitischen Leitlinien“, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Global-Gateway-Initiative in Afrika rasch und anhand der Bedarfe afrikanischer Partnerländer umgesetzt wird sowie insbesondere die lokale Wertschöpfung vor Ort unterstützt. Unsere heimischen strukturschwachen Regionen können sich um ihre Innovationsfähigkeit dann wieder kümmern, wenn feststeht, was dies nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung der neugewählten Regierung wert ist.