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30. April 2024die elektronische Patientenakte muss freiwillig bleiben!
Vorratsdatenspeicherung, Überwachungskameras im öffentlichen Raum, Lauschangriffe, Staatstrojaner – das sind nur einige Stichworte, die vor allem mit Bezug zum Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität in den letzten Jahrzehnten einschneidende Grundrechtsbeschränkungen mit sich gebracht haben. Vermeintlich für eine gute Sache, doch stets mit zweifelhaftem Erfolg, und immer mit Pauschalverdacht und weniger Freiheit für alle. Ob damit mehr Sicherheit verbunden ist? Skepsis ist definitiv berechtigt. Von vielen wahrscheinlich noch gar nicht zur Kenntnis genommen, kommt schon bald eine weitere Maßnahme auf uns zu, die ganz massiv in unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Diese etwas technokratisch anmutende Grundrecht schützt nicht weniger als unsere Freiheit, selbst zu bestimmen, was mit unseren persönlichen Daten passiert, wer sie einsehen, speichern und verwenden darf.
Wer nun sagt, dass er nichts zu verbergen hat, der muss den Text eigentlich gar nicht weiterlesen, er hat das Problembewusstsein für einen übergriffigen Staat offenbar längst verloren und sollte heute unbedingt um 20 Uhr die „Tagesschau“ einschalten, um die neuen Tagesbefehle in Empfang zu nehmen.
Spaß beiseite. Niemand sollte akzeptieren, dass jemand anderes – auch nicht der Staat – entscheidet, was mit seinen persönlichen Daten geschieht. Man denke nur an die sogenannten Scores der Schufa, bei denen vermeintliche Kleinigkeiten über die Kreditwürdigkeit und damit über möglicherweise existenzielle Fragen entscheiden können. Ganz abgesehen davon, dass in einer zunehmend digitalen Welt die Missbrauchsgefahr riesengroß ist und internationale Datenkraken unsere privaten Informationen als milliardenschweres Geschäft vermarkten. Naivität können wir uns in dieser Welt nicht mehr leisten! Worum geht es? Ab dem kommenden Jahr sollen alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine elektronische Patientenakte bekommen. Ähnlich wie bei den oben genannten Maßnahmen wird auch diese mit vermeintlich positiven Wirkungen begründet. So sollen Daten der eigenen Gesundheitsbiographie oder Krankengeschichte gebündelt werden, um schnellere und gezieltere Behandlungen zu ermöglichen, unnötige Untersuchungen und Behandlungen zu vermeiden und mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten auszuschließen.
Das klingt erstmal alles nicht schlecht, doch das Ganze hat einen Haken. Die elektronische Patientenakte, die es bereits seit Januar 2021 gibt und bislang freiwillig ist, soll ab 2025 ein Automatismus werden. Das heißt, dass sie jeder bekommt, der nicht aktiv widerspricht. Über dieses sogenannte Opt-out-Verfahren wird bisher kaum aufgeklärt. Viele meinen, dass sich für sie nichts ändert, doch weit gefehlt. Wer nicht widerspricht, ist automatisch mit im Boot.
Datenschützer sind alarmiert, weil der Kreis der theoretisch Zugriffsberechtigten sehr groß ist. Auch wird erwartet, dass die Pharmabranche sich die Daten für ihre Forschung sichern wird.
Eine elektronische Patientenakte kann in der Praxis durchaus Vorteile mit sich bringen, der dahinterstehende Automatismus ist aber konsequent abzulehnen. Wer sie nutzen möchte, muss dies für sich entscheiden dürfen. Die elektronische Patientenakte muss freiwillig bleiben.
So lange die Rechtslage ist, wie sie ist, sollte jeder für sich prüfen, ob er die elektronische Patientenakte nutzen möchte. Wer dies nicht möchte, muss spätestens bis zum 15. Januar 2025 bei seiner Krankenversicherung Widerspruch einlegen. Viele Kassen stellen entsprechende Formulare bereit.
Die Corona-Maßnahmen haben gezeigt, dass wir diesem Staat auch unsere Gesundheit nicht blind anvertrauen sollten.
Ronny Zasowk