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30. April 2025Es war im Februar auf der Münchner Sicherheitskonferenz, als der US Vize-Präsident JD Vance beim EU-Establishment für affektierte Empörung sorgte, weil er die gastgebende Bundesrepublik kritisierte, dass es ihr an Meinungsfreiheit ermangele. Nicht viel später verfügt die SPD in der schwarz-roten Koalition trotz ihres historisch schlechtesten Wahlergebnisses mit sieben Ministern über mehr Minister als in der letzten schwarz-roten Koalition unter Merkel. Ein demokratiepolitisch fragwürdiger Umstand, der in anderen Ländern auch nicht gerade als Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft gewertet werden würde. Und in der Tat gibt der inzwischen vorliegende Koalitionsvertrag Anlass, in Sachen Freiheit äußerst wachsam zu sein.
Medienaufsicht für die Hofberichterstattung
Die WELT warnte zum Beispiel vor einer „Art Wahrheitsgesetz“ und laut dem Cicero-Magazin „fremdeln“ die Koalitionäre mit dem „mündigen Bürger“. Und „Die künftige schwarz-rote Koalition achtet die Freiheit nicht“, schrieb die Neue Zürcher Zeitung. Es darf wohl berechtigt nach dem Verständnis der Aufgabe von Medien gefragt werden, wenn die Medienaufsicht gegen Informationsmanipulation vorgehen soll. Ist der journalistische Meinungskommentar in der angeblich pluralistischen Gesellschaft nicht mehr gewollt? Wird seitens der Regierung etwa Hofberichterstattung angestrebt? Meinungen sind unabhängig davon, „ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“ nach Artikel 5 Grundgesetz geschützt. Zumindest 2011 sah dies das Bundesverfassungsgericht noch so. „Durch diesen Koalitionsvertrag zieht sich ein roter Faden: Freiheitsrechte werden beschränkt und rechtsstaatliche Errungenschaften abgebaut”, urteilte beispielsweise Lukas Theune, Geschäftsführer des mit Sicherheit US Vize-Präsident Vance nicht nahestehenden Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).
Überwachung und Beweislastumkehr
Zahlreiche Anwälte kritisieren eine zunehmende Überwachung im Zuge ausufernder Ausweitung der Telefonüberwachung, Einführung der Vorratsdatenspeicherung, vermehrter Funkzellenabfragen, Quellen-TKÜ, automatisierter Datenanalyse und KI-Gesichtserkennung. Auch unter der Randnummer 2053 vereinbarte Vorhaben, den im Verwaltungsprozess geltenden Amtsermittlungsgrundsatz einzuschränken und auf Parteivortrag konzentrieren zu wollen, ist mit Blick auf gründlich-sorgfältige Urteilsfindung fragwürdig. Verfahrensbeschleunigungen könnten ebenso nicht durch den Verzicht auf gerichtliche Kontrolle, sondern durch die Beseitigung von Personalmängeln auf der Ebene der Genehmigungsbehörden erzielt werden.
Ein Kern des Rechtsstaats ist die Unschuldsvermutung im Strafrecht, weshalb eine Beweislastumkehr, wie sie der Koalitionsvertrag im Falle der Einziehung von Vermögensgegenständen unklarer Herkunft vorsieht, das Überschreiten einer roten Linie darstellt.
Informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Die Koalition verständigte sich in ihrem Regierungsvertrag auch darauf, „das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben neu auszutarieren”, was einen Qualitätsverlust in Sachen Datenschutz befürchten lässt. Weiter will die Koalition die Befugnisse der Geheimdienste und anderer, nicht näher bezeichneter, Behörden, weiter ausbauen. Ausgebaut sollen beispielsweise Übermittlungsbefugnisse werden, wodurch zweifelsohne das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert ist. Geradezu als skandalös darf es bewertet werden, dass laut Koalitionsvertrag Daten aus der polizeilichen Strafverfolgung für die Testung neuer IT-Produkte Verwendung, finden dürfen, oder zutreffender zweckentfremdet werden können. – Vergessen wir niemals: Die Meinungsfreiheit lebt davon, dass man von ihr Gebrauch macht!
Sascha A. Roßmüller
Mitglied im Parteivorstand der HEIMAT
Amt Politik
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