
Eurobonds: Der ewige Wiedergänger der Haftungsunion
19. Februar 2026Der Weg zur digitalen Bevormundung ist mit Bequemlichkeit gepflastert, zumindest so lange, bis die Alternativlosigkeit Realität wird. Die informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ist das Grundrecht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, um vor unbegrenzter Erhebung und Verarbeitung durch Staat und Unternehmen geschützt zu sein. Es handelt sich sozusagen um ein Datenschutz-Grundrecht, das 1983 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts spezifiziert wurde. Dieses Grundrecht gewinnt in einer zunehmend digitalen Gesellschaft mehr und mehr an Bedeutung. Mehr noch, unter politisch-administrativen Rahmenbedingungen, die in Richtung den Alltag dominierenden Digitalzwangs hinauslaufen, gewinnen auch das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) und die Wahlfreiheit an Relevanz.
Option statt Zwang
Unabhängig davon, dass ein gewisser Teil der Gesellschaft, beispielsweise Vertreter ab eine gewissen Alterskohorte, mit den technologischen Anforderungen einer digitalen Gesellschaft überfordert sind, muss auch technologieverständigen Personen die bewusste Entscheidung analoger Lebensführung freigestellt sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen der Strahlenvermeidung oder der Vermeidung reizüberflutender Ablenkung oder grundsätzlicher Ablehnung einer Technologieabhängigkeit ein digital reduziertes Leben führen möchte, muss diesbezügliche Optionen der vor-digitalen Alltagsbewältigung vorfinden können. Derartige die Lebensführung betreffende Richtungsentscheidungen sind Aspekte der Freiheit. Das Nebeneinander von digitaler und analoger Lebensweise soll keineswegs sinnvollen Fortschritt verhindern, jedoch sehr wohl die Wahlfreiheit aufrechterhalten. Schließlich sollte Technologie für den Menschen da sein, aber nicht der Mensch für die Technologie.
Auszug aus dem Entwurf für das neue Grundsatzprogramm der HEIMAT:
„Wir setzen uns ein für ein Grundrecht auf ein analoges Leben. Technik und Digitalisierung entlasten uns – aber sie berauben uns auch. Wo Maschinen Entscheidungen übernehmen, wo Sprachmodelle das Denken simulieren, droht der Mensch zu verlernen, was ihn einst stark machte: praktisches Können, logisches Denken, Urteilskraft, Eigenverantwortung.“
Recht auf analoge Teilhabe
Interessanterweise wurde beispielsweise in Frankreich 2023 ein Gesetz über öffentliche Dienste verabschiedet, welches besagt, dass niemand gezwungen werden dürfe, in seinen Beziehungen mit der Verwaltung auf entmaterialisierte Verfahren zurückzugreifen. Ein juristisches Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise schlussfolgerte auch für Deutschland, dass es geboten sei, ein umfassendes und übergeordnetes Recht auf analoge Teilhabe normativ festzuschreiben. „Das Grundgesetz sieht ein „Recht auf analogen Zugang zu Verwaltungsleistungen“ als solches NICHT ausdrücklich vor“, heißt es hingegen bezeichnenderweise in einem Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, Fachbereich WD 3 „Verfassung und Verwaltung“ mit dem Aktenzeichen: WD 3 – 3000 – 060/24 vom 27.06.2024. Die Initiative „Digitalcourage“ hat diesbezüglich eine Petition am Laufen, den Art. 3 des Grundgesetzes dahingehend zu erweitern: https://civi.digitalcourage.de/recht-auf-leben-ohne-digitalzwang
Digitale Identität als Verhaltens-Striptease
Staatliche Schadsoftware, sogenannte „Staatstrojaner“, Vorratsdatenspeicherung oder Funkzellenabfrage und ähnliches mehr sind nur die Spitze des Eisbergs einer Datenkrake. Ein freiheitlicher Staat, sprich das Gegenteil des Bevormundungsstaats, muss auch akzeptieren, wenn Bürger nicht permanent unzählige Apps installieren wollen und skeptisch davor zurückschrecken, kontinuierlich Verhaltensdaten in alle Welt zu senden. Der letzte Schritt wird dann die „Digitale Identität“. Doch hinter vermeintlicher Komforttechnologie verbergen sich überwiegend strategische Machtarchitekturen seitens Akteuren aus BigTech, Hochfinanz, global Governance-Globalisten und Stiftungsnetzwerken, die unter dem Vorwand einer „interoperablen Identitätsintegration“ auf eine umfassende profitorientierte Daten-Monetarisierung abzielen. – Einer nicht-transhumanistischen Politik, der noch ein realistisches Menschenbild zugrunde liegt, sollte jedoch klar sein, dass Identität KEINE Technologie-Plattform ist!
Sascha A. Roßmüller
Amtsleiter Politik Die Heimat (HEIMAT)




