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3. Februar 2026Verfassungsgericht entlarvt Machtspielchen von CDU und SPD – Sieg für die politische Vielfalt.
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er Hessische Staatsgerichtshof hat der schwarz-roten Landesregierung eine deutliche Lektion in Sachen Demokratie erteilt. Das am Mittwoch verkündete Urteil erklärt die von CDU und SPD durchgepeitschte Wahlrechtsreform für verfassungswidrig und nichtig. Damit ist der unverhohlene Versuch gescheitert, kleinere Parteien und unliebsame Oppositionelle per Rechenschieber aus den kommunalen Parlamenten zu entfernen.
Unter dem Vorwand, eine angebliche „Zersplitterung“ zu verhindern, wollten die großen Fraktionen das d’Hondt-Verfahren einführen – ein System, das größere Parteien systematisch bevorzugt und Reststimmen kleinerer Wählergruppen unter den Tisch fallen lässt. Der Staatsgerichtshof stellte nun klar: Der Gesetzgeber darf kein Verfahren wählen, das die Neutralität verletzt und den politischen Wettbewerb zugunsten der Etablierten verzerrt.
„Das Urteil entlarvt die Wahlrechtsreform als das, was sie von Anfang an war: Ein arroganter Versuch von CDU und SPD, sich auf Kosten der politischen Vielfalt abzusichern. Wer den Wähler nicht mehr überzeugen kann, versucht eben, ihn über das Wahlrecht zu manipulieren. Dass das höchste hessische Gericht diesen Machtspielchen nun einen Riegel vorgeschoben hat, ist ein Sieg für jeden Bürger, der eine echte Alternative zu den Altparteien wählen möchte.“
— Daniel Lachmann, Kreistagsabgeordneter & Spitzenkandidat
Arroganz der Macht: Wenn der Wählerwille stört
Die Entscheidung kommt zur Unzeit für die Strategen in Wiesbaden, aber genau richtig für die hessischen Wähler. Vor der Kommunalwahl am 15. März 2026 herrscht nun Klarheit: Der Wählerwille zählt mehr als die mathematischen Tricksereien einer Regierung, die den Kontakt zur Realität verloren hat. Die HEIMAT sieht sich durch das Urteil bestätigt und geht mit gestärktem Rückenwind in den Wahlkampf.
Die Fakten zum Urteil
- ✦ Verfassungswidrig: Die Reform verletzt die Neutralitätspflicht des Staates.
- ✦ Gegen Manipulation: Große Parteien dürfen sich keine Vorteile „errechnen“.
- ✦ Sieg für Kleine: Hare-Niemeyer bleibt der Standard für faire Repräsentation.
Die HEIMAT Hessen tritt mit engagierten Kandidaten im Wetteraukreis, in der Gemeinde Altenstadt, in den Städten Büdingen und Leun sowie in mehreren Ortsbeiräten an.
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