
Fritz Reuters Geist gehört auf die Straße
14. August 2026Die HEIMAT Schleswig-Holstein bereitet ihre Teilnahme an der Landtagswahl 2027 vor. Um die Wahlteilnahme zu ermöglichen, bitten wir alle in Schleswig-Holstein lebenden Deutschen um Leistung Ihrer Unterstützungsunterschrift für die Landesliste. Warum dies erforderlich ist – und was dabei zu beachten ist – finden Sie weiter unten im Beitrag. Hier geht´s zum Formular:
Für den Landesverband steht dabei nach eigener Darstellung nicht in erster Linie die Frage nach Mandaten oder parlamentarischen Funktionen im Mittelpunkt. Vielmehr soll die erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit eines Landtagswahlkampfes genutzt werden, um politische und kulturelle Themen stärker in die öffentliche Diskussion zu tragen.
Ein besonderer Schwerpunkt der geplanten Kampagne soll auf Schleswig-Holstein selbst liegen: auf seinen Landschaften zwischen Nord- und Ostsee, seinen Städten und Dörfern, regionalen Traditionen, seiner Geschichte und den unterschiedlichen kulturellen Eigenarten des Landes. Der Landesverband will diese verschiedenen Facetten des Landes in den Mittelpunkt rücken und Schleswig-Holstein ausdrücklich als lebenswerte Heimat und Lebensraum der Deutschen thematisieren.
Damit soll der Wahlkampf bewusst auch eine positive Seite erhalten. Uns geht es darum, was aus Sicht der HEIMAT bewahrt, gepflegt und an kommende Generationen weitergegeben werden soll.
Gleichzeitig kündigt der Landesverband an, politische Missstände offen anzusprechen. Fragen der kommunalen Entwicklung, der inneren Sicherheit, der Zuwanderungs- und Bevölkerungspolitik, der sozialen Lage, der Infrastruktur und des Erhalts regionaler Identität sollen ebenso Bestandteil des Wahlkampfes sein wie die Kritik an politischen Entscheidungen der etablierten Parteien.

Der Landtagswahlantritt fügt sich damit in die grundsätzliche Strategie der HEIMAT ein. Der Schwerpunkt der politischen Arbeit liegt weiterhin nicht ausschließlich in Parlamenten. Kommunalpolitische Arbeit, vorparlamentarisches Engagement, metapolitische und kulturelle Aktivitäten sowie die Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen und Straßenprotesten bleiben wesentliche Bestandteile der Parteiarbeit. Eine Landtagswahl bietet jedoch für einige Monate eine besondere öffentliche Bühne, auf der Positionen, Themen und regionale Initiativen eine größere Aufmerksamkeit erreichen können.
Eine zusätzliche Bedeutung besitzt der Wahlantritt auch aus parteienrechtlicher Sicht: Die Teilnahme an Bundestags- oder Landtagswahlen ist auf längere Sicht eine Voraussetzung dafür, die Rechtsstellung als politische Partei nach dem Parteiengesetz zu erhalten.
Im Mittelpunkt unserer Kampagne steht Schleswig-Holstein selbst: seine Landschaften, seine Menschen, seine gewachsenen Regionen und die Frage, wie das Land nach den politischen Vorstellungen der HEIMAT auch künftig als lebenswerte Heimat für uns Deutsche erhalten werden soll.
Warum wir jetzt Eure Unterstützungsunterschriften benötigen
Parteien, die nicht mit mindestens einem für sie in Schleswig-Holstein gewählten Abgeordneten im Bundestag oder Landtag vertreten sind, müssen für ihre Landesliste mindestens 1.000 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen.
Die Unterstützungsunterschrift ist dabei keine Stimmabgabe bei der späteren Wahl, sondern dient dem Nachweis des für die Zulassung eines Wahlvorschlags gesetzlich verlangten Rückhalts. Eine wahlberechtigte Person darf nur eine Landesliste unterstützen.
Hier geht es zum amtlichen Formblatt zwecks Leistung einer Unterstützungsunterschrift für die Landesliste der HEIMAT:

Wer kann eine Unterstützungsunterschrift leisten?
Unterschreiben kann, wer für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein wahlberechtigt ist. Das bedeutet insbesondere:
- deutsche Staatsangehörigkeit,
- am Wahltag, dem 18. April 2027, mindestens 16 Jahre alt,
- seit mindestens sechs Wochen mit Wohnung bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein; bei mehreren Wohnungen innerhalb und außerhalb des Landes muss die Hauptwohnung in Schleswig-Holstein liegen,
- kein Ausschluss vom Wahlrecht.
So funktioniert es
- Das amtliche Formblatt herunterladen und ausdrucken.
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung vollständig und gut lesbar eintragen.
- Den Tag der Unterzeichnung eintragen und das Formular selbst unterschreiben. Die Wahlberechtigung muss bereits am Tag der Unterschrift bestehen.
- Bitte beachten: Für die Landesliste darf jede wahlberechtigte Person nur eine Landesliste mit einer Unterstützungsunterschrift unterstützen.
- Das unterschriebene Originalformular möglichst umgehend an den Landesverband zurücksenden:
Mark Proch, Postfach 2326,
24519 Neumünster
Die für die Gültigkeit erforderliche Bescheinigung der Wahlberechtigung stellt die zuständige Gemeindewahlbehörde aus. Wer möchte, kann diese Bescheinigung selbst bei seiner Gemeinde bzw. seinem zuständigen Amt einholen und das bereits bestätigte Formular anschließend an uns senden.
Ein eigener Gang zur Gemeindeverwaltung ist jedoch nicht erforderlich. Einfacher und für die Sammlung wesentlich praktikabler ist es, zunächst das Formular vollständig auszufüllen und zu unterschreiben und es anschließend direkt an uns zurückzusenden. Die Verantwortlichen des Landesverbandes sammeln die Formulare und lassen die Wahlberechtigung anschließend gebündelt bei den jeweils zuständigen Gemeindewahlbehörden bescheinigen.
Wichtig ist deshalb vor allem: Formular ausfüllen, persönlich unterschreiben und das Original möglichst schnell an uns zurückschicken. Das für die amtliche Bescheinigung vorgesehene Feld wird von der Gemeindewahlbehörde ausgefüllt.
Keine Angst vor Nachteilen!
Die Gemeindewahlbehörde benötigt die Angaben auf dem Formular ausschließlich, um die Wahlberechtigung zu bescheinigen. Eine Unterstützungsunterschrift darf nicht zum Anlass genommen werden, Bürger politisch zu „registrieren“, die Angaben für andere Zwecke zu verwenden oder sie unbefugt an Dritte weiterzugeben. Eine solche zweckwidrige Datenverwendung wäre rechtswidrig; die unbefugte Offenlegung personenbezogener Verwaltungsdaten durch Amtsträger kann zudem strafbar sein (§ 203 StGB). Auch eine staatliche Benachteiligung wegen politischer Anschauungen ist ausdrücklich verboten (Art. 3 Abs. 3 GG).
Eine Unterstützungsunterschrift ist im Übrigen keine Wahlentscheidung: Sie ermöglicht lediglich, dass der betreffende Wahlvorschlag überhaupt zur Wahl zugelassen werden kann.
HEIMAT Schleswig-Holstein




