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5. Dezember 2025Rheinland-Pfalz | Bürgerrechte & Freiheit
Maulkorb für Staatsdiener: Wenn das „passive Hinnehmen“ zum Dienstvergehen wird
Zweibrücken / Mainz, 4. Dezember 2025
D
er Linksstaat in Rheinland-Pfalz zeigt sein hässlichstes Gesicht: In einem internen Schreiben der Justizbehörden werden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst massiv unter Druck gesetzt. Es reicht nicht mehr aus, im Dienst pflichtbewusst und gesetzestreu zu handeln. Nun soll sogar das „passive Hinnehmen“ von Inhalten in privaten Messenger-Gruppen ausreichen, um Disziplinarverfahren oder Entlassungen einzuleiten.
Damit überschreitet die Mainzer Ampel-Regierung eine rote Linie. Beamte sind keine Untertanen einer Regierungspartei, sondern Diener des Staates und des Volkes. Wer von seinen Mitarbeitern verlangt, im privaten Umfeld als politische Aufseher oder Denunzianten aufzutreten, zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger und vergiftet das gesellschaftliche Klima.
DDR 2.0? Die Rückkehr der Gesinnungsschnüffelei
Die Geschichte lehrt uns, wohin solche Maßnahmen führen. In der DDR war die „politisch-ideologische Wachsamkeit“ das Instrument, mit dem Abweichler isoliert und mundtot gemacht wurden. Dass nun im Jahr 2026 in Rheinland-Pfalz wieder darüber belehrt wird, wie man sich in privaten Chats zu verhalten hat, ist eine erschreckende Kopie totalitärer Methoden.
„Ein Staat, der seine Beamten dazu zwingt, private Gespräche zu überwachen und sich von unliebsamen Meinungen aktiv zu distanzieren, hat das Fundament der Freiheit verlassen. Diese neue Form des Radikalenerlasses ist nichts anderes als der Versuch, eine loyale Parteikader-Struktur anstelle einer neutralen Beamtenschaft zu schaffen. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieser Einschüchterungsversuche!“
— DIE HEIMAT Rheinland-Pfalz
Gummiparagraphen als Waffe gegen Kritiker
Was genau als „menschenfeindlich“ oder „rassistisch“ gilt, entscheiden heute oft ideologisch motivierte Behördenleiter. Durch die Verwendung dieser vagen Gummibegriffe wird Tür und Tor für Willkür geöffnet. Wer die Migrationspolitik kritisiert oder auf Missstände hinweist, gerät schnell ins Visier. Die Botschaft ist klar: Wer Karriere machen oder auch nur seinen Job behalten will, muss schweigen oder mit den Wölfen heulen.
Überwachungs-Check: Was Beamten droht
- Passives Hinnehmen: Wer in einer Chatgruppe bleibt, in der kritische Inhalte geteilt werden, macht sich verdächtig.
- Außerdienstliche Pflicht: Die Treuepflicht wird bis tief ins Privatleben und in die sozialen Medien ausgeweitet.
- Konsequenzen: Disziplinarverfahren, Strafverfahren und Entlassung aus dem Probedienst werden angedroht.
- Denunziationszwang: Indirekt werden Mitarbeiter aufgefordert, Kollegen oder Freunde zu melden, um die eigene „Verfassungstreue“ zu beweisen.
Freiheit statt Angst
Wir stehen an der Seite der Beamten und Angestellten, die sich nicht zum Spitzel degradieren lassen wollen. Ein freies Land braucht freie Bürger, auch im Staatsdienst. Die Landesregierung muss aufhören, den öffentlichen Dienst als Erziehungsanstalt für ihre Ideologie zu missbrauchen.
FAQ: Treuepflicht & Chat-Kontrolle
Darf der Dienstherr meine privaten Chats kontrollieren?
Grundsätzlich ist das Fernmeldegeheimnis geschützt. Doch durch die neue Auslegung der Treuepflicht wird Druck erzeugt: Werden Chats bekannt (z.B. durch Denunziation), wird das „Nicht-Einschreiten“ als Dienstvergehen gewertet.
Was bedeutet „aktives Eintreten für die Grundordnung“ im Privaten?
Die Behörden verlangen zunehmend, dass Beamte auch im privaten Umfeld Widerspruch gegen Meinungen einlegen, die von der Regierung als „extremistisch“ eingestuft werden. Dies kommt einer Verpflichtung zur politischen Agitation gleich.
Wie kann ich mich gegen Willkür wehren?
Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen und politische Willkür dokumentieren. DIE HEIMAT setzt sich politisch für die Wiederherstellung der weltanschaulichen Neutralität des Staates ein.
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