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11. März 2026Pressemitteilung
Corona-Impfung: BGH lässt Impfklage gegen AstraZeneca neu prüfen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klage gegen AstraZeneca wegen mutmaßlicher Impfschäden erneut geprüft werden muss. Für die HEIMAT ist das ein weiteres Signal: Die Corona-Zeit ist juristisch und politisch nicht erledigt. Betroffene verdienen Aufklärung, nicht Abwiegeln.
Worum geht es im Verfahren?
- Die Klägerin gibt an, nach einer Corona-Impfung mit Vaxzevria (AstraZeneca) einen Hörsturz erlitten zu haben.
- Sie verlangt Auskunft über bekannte Wirkungen/Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle sowie Schadensersatz (mindestens 150.000 Euro).
- Der BGH hob eine Entscheidung der Vorinstanz teilweise auf und verwies den Fall zurück an das OLG Koblenz.
HEIMAT: Transparenz statt Erinnerungslücke
Die Entscheidung ist kein Urteil über einen konkreten Impfschaden. Aber sie ist ein Schritt gegen das reflexhafte „Weiter so“. Wenn Gerichte neu prüfen lassen, dann zeigt das: Fragen nach Aufklärung und Verantwortung verschwinden nicht, nur weil ein politisches Kapitel geschlossen werden soll.
„Wer heute so tut, als sei alles geklärt, der beleidigt die Betroffenen. Aufarbeitung heißt: Akten auf den Tisch, Risiken ehrlich benennen, und Menschen nicht allein lassen, die gesundheitliche Schäden vermuten und Antworten suchen.“ – Klaus Beier
Grundrechte, Druck, Ausgrenzung: Das darf nicht vergessen werden
Für die HEIMAT ist die juristische Seite nur ein Teil. Der andere Teil ist politisch und gesellschaftlich: In der Corona-Zeit wurden Grundrechte massiv eingeschränkt. Viele Bürger erlebten staatlichen und sozialen Druck. Kritik wurde nicht selten moralisch abgewertet, statt sachlich geprüft.
Aus Sicht der HEIMAT hatte diese Phase Züge einer „Corona-Diktatur“, weil Freiheit und Selbstbestimmung in vielen Bereichen hinter Zwang, Sanktionen und einem Klima der Einschüchterung zurückstanden. Auch die Rolle von Regierungsparteien sowie von ihnen abhängigen oder geförderten Strukturen, Teilen der NGOs und einer oft kampagnenhaften Medienbegleitung muss benannt und aufgearbeitet werden.
Aufarbeitung ist kein Rückblick aus Langeweile. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Grundrechte beim nächsten „Ausnahmezustand“ nicht wieder zur Verhandlungsmasse werden.
Unsere Forderungen
- Transparenz über bekannte Risiken, Meldungen und Entscheidungswege.
- Faire Verfahren und echte Unterstützung für Betroffene (Information, Gutachten, Entschädigungswege).
- Parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Politik inklusive Rollen von Politik, Behörden, NGOs und Medien.
- Grundrechte schützen: Keine Wiederholung von Druck und Ausgrenzung gegen Andersdenkende.
Aufarbeitung braucht Rückgrat
Wenn du willst, dass Grundrechte nicht wieder „ausgesetzt“ werden, dann mach dich bemerkbar. Unterstütze unsere Arbeit für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und politische Verantwortung.
FAQ: Was bedeutet die BGH-Entscheidung?
Hat der BGH einen Impfschaden bestätigt?
Nein. Der BGH hat entschieden, dass das Verfahren in Teilen neu geprüft werden muss. Eine endgültige Feststellung zu Ursache und Schaden ist damit nicht getroffen.
Worum streitet die Klägerin konkret?
Sie verlangt Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen sowie gemeldete Verdachtsfälle und fordert mindestens 150.000 Euro Schadensersatz.
Warum ist das politisch relevant?
Weil es zeigt, dass offene Fragen bleiben. Für die HEIMAT gehört dazu auch die Aufarbeitung von Grundrechtseinschränkungen, Druck und Ausgrenzung während der Corona-Zeit.
Was fordert die HEIMAT jetzt?
Transparenz, faire Wege für Betroffene, parlamentarische Aufarbeitung und einen klaren Schutz der Grundrechte für künftige Krisen.




